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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Umzüge Böing & Entrümpelung

Stand 01.01.2021

Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Transporteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

Zusatzleistungen

Der Transporteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Transporteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

Sammeltransport

Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.

 

Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Transporteurs nicht verrechenbar.

 

Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Transporteur auszuzahlen.

 

Sicherung von (Böden, Wänden, Zargen und Geländer)

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, durch ausreichenden Schutz, (Folien, Vlies, Malervlies oder Decken), Böden, Wände, Zargen und Geländer vor Beschädigungen zu schützen. Für Beschädigungen, die durch fehlenden Schutz entstanden sind, haftet der Auftragnehmer nicht. 

 

Transportsicherung

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifi- Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Transporteur nicht verpflichtet.

 

Küchenaufbau

Wir bauen gerne Ihre Küche und sonstige Möbel in der neuen Wohnung wieder auf. Hierbei wird eine Preisberechnung pro laufenden Meter vorgenommen. Sonderleistungen, wie z. B. Gas-, Wasser- und Elektroanschlüsse bedürfen gesonderter Absprache. Ebenfalls gehört das Aussägen von Löchern für die Steckdosen, Silikonarbeiten und anbringen von Wandplatten nicht zu dem Standard–Umfang einer Montage dazu. Hierfür müssen, aus Haftungsgründen, gesonderte Absprachen erfolgen.

 Küchenaufbau erfolgt nach laufendem Meter und wird nach alter Küche geschätzt. ,,Abweichungen sind durchaus möglich“. Zum Küchenaufbau gehören keine Sonderarbeiten wie (Wasseranschlüsse, Elektroanschlüsse, Lochsägungen für Steckdosen o. ähnliches, Silikonarbeiten, Wandplatten.) Erweiterungen oder sonstige Sonderleileistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Absprache!

 

Elektro- und Installationsarbeiten

Die Leute des Transporteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. (Bei Schadensfällen, haftet der Transporteur nicht). Für vereinbarte Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstige Installationsarbeiten wird nicht für Schäden innerhalb von Wänden gehaftet. (Wasser- und Elektroleitungen)

   

Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Transporteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

Abtretung

Der Transporteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

 

Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Transporteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

 

Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

 

Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner

Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Transporteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern.

  • 419, § 441 HGB, findet entsprechende Anwendung.

 

Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag

Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag erheben wir, bis 1 Woche vor dem Umzug, 30 % vom Auftragswert als Stornierungsgebühr. Absage, 1 Woche vor Umzug bis zum eigentlichen Umzugstag erheben wir den vollen Auftragswert als Stornierungsgebühr

 

Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.

 

Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Transporteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.